FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte mein Gebot sein damit ich erfolgreich bin?
Die Ausrufpreise liegen in der Regel deutlich unter der erwarteten Zuschlagshöhe. Ich empfehle daher ein Gebot von einigen Steigerungsstufen über dem Ausrufwert.

Was bedeutet „interessewahrend“ bei der Vormerkung der Gebote?
Ihre Gebote werden vertraulich vorgemerkt; falls keine Gegengebote vorliegen erfolgt der Zuschlag zum Ausrufwert. Wenn mehrere Gebote abgegeben wurden erhält das höchste Gebot den Zuschlag – aber nur eine Steigerungsstufe über dem nächstniedrigeren Gebot!

Welches Gebot erhält den Zuschlag wenn mehrere gleich hohe vorliegen?
In diesem Fall erhält das zeitlich früher eingegangene Gebot den Zuschlag. Falls Fern- und Saalbieter gleich hohe Gebote abgeben hat das Ferngebot den Vorrang.

Kann ich einen Kommissionär mit meinen Geboten beauftragen?
Dies ist grundsätzlich gerne möglich. Bitte wenden Sie sich an den Partner Ihres Vertrauens. Gerne helfe ich auch mit einer Empfehlung.

Sind auch nach der Auktion noch Gebote möglich?
Bei der Auktion zunächst unverkaufte Lose können bis zu 4 Wochen nach dem Versteigerungstermin zum Ausrufwert zzgl. Aufgelder nach den Versteigerungsbedingungen erworben werden. Die Aufträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Wann sind die Auktionsrechnungen zur Zahlung fällig?
Sie erhalten die Rechnung bzw. die ersteigerten Lose zügig nach der Auktion. Diese sind sofort in voller Höhe fällig. Grundsätzlich sind Ratenzahlungen möglich, jedoch nur wenn vor der Auktion besprochen und ausdrücklich bestätigt.

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